Vertrag über die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung übernehmen wir die Aufgaben, unser Vetragsunternehmen in allen Betriebsbereichen beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen.

Die Unfallverhütungsvorschriften stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten verbindliche Pflichten bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten vor Aufnahme ihrer Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich über das Verhalten bei Unfällen unterwiesen werden.

Übungen zeigen immer wieder, wie unsicher Laien sind, wenn es darum geht, zum Feuerlöscher zu greifen, ihn richtig in Betrieb zu nehmen und ein Feuer wirkungsvoll zu bekämpfen. Entschlossenes Vorgehen muss daher trainiert werden, z. B. mit einem Firetrainer, der auf dem Firmenhof oder Parkplatz mit wenigen Handgriffen aufgestellt werden kann. Mit ihm können sämtliche üblicherweise vorkommenden Brandarten simuliert werden.

Die Aufgabe des Unterweisenden ist das Ausbilden, Informieren und Motivieren, sodass sich jeder Beschäftigte den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßig Hilfe zu leisten. Er berät unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei

  • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
  • Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.

Zur Vermeidung von Betriebsunfällen und Gesundheitsrisiken gibt der Unternehmer Anweisungen an seine Mitarbeiter. Dieses sind Betriebsanweisungen. Es ist ratsam und häufig auch gesetzlich vorgeschrieben, Betriebsanweisungen schriftlich zu erstellen. Vorteile hierbei sind:

– Systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte.
– Unterweisungen werden einfacher, da in den Betriebsanweisungen in kurzer und prägnanter Form
die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
– Der Mitarbeiter kann jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
– Höhere Rechtssicherheit für den Unternehmer/Vorgesetzten durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Gefährdungsbeurteilungen erfordern Sachkenntnisse über betriebliche Arbeitsabläufe, über die Gefährdungsfaktoren und die Schutzmaßnahmen.

Der Gesetzgeber räumt den Verantwortlichen einen breiten Spielraum zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes ein. Wie die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist, ist im Gesetz nicht detailliert festgeschrieben, es werden nur Grundsätze benannt.

Das Ziel besteht darin, Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv, das heißt noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.